Jeglicher Diebstahl geistigem Eigentums, Plagiat, Nichteinhaltung von Verträgen, etc. wird nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) angezeigt.
Dies kann Schadenersatz–, Unterlassungs-, Beseitigungs–, Gewinnabschöpfungs– und Auskunftsansprüche zur Folge haben.