Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Jeglicher Diebstahl geistigem Eigentums, Plagiat, Nichteinhaltung von Verträgen, etc. wird nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) angezeigt.

Dies kann Schadenersatz, Unterlassungs-, Beseitigungs, Gewinnabschöpfungsund Auskunftsansprüche zur Folge haben.